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Mit unseren Mutter-Vater-Kind Trainingswohnungen (gemäß §§ 19 ff. SGB VIII) bieten wir im konkreten Bedarfsfall ein intensives Angebot zur Diagnostik, Krisenintervention, Orientierung in der Familiensituation und eine Perspektivklärung. Eltern werden gemeinsam mit ihren Kindern unter sechs Jahren in Trainingswohneinheiten betreut, solange sie aufgrund ihrer psychischen Befindlichkeit oder Persönlichkeitsentwicklung Unterstützung bei der Pflege und Erziehung ihrer Kinder benötigen und ein ambulantes Angebot nicht ausreichend ist.
Unser Ziel ist die Unterstützung der Eltern bei der Übernahme oder Wiedererlangung ihrer elterlichen Präsenz, ihrer Fürsorge- und Erziehungskompetenz. Dabei hat die Sicherstellung des Kindeswohls oberste Priorität.
Dafür bieten wir:
sechs komplett eingerichtete, in sich abgeschlossene Trainingswohnungen für Mütter und/oder Väter mit ihren Kindern in einem Haus
ein Wohnangebot auf Zeit besonders für Familien die von psychischer Erkrankung betroffen sind (Mütter oder Väter ab 18 Jahren, Kinder von null bis sechs Jahren)
intensivpädagogische Betreuung und Begleitung in den Wohnungen durch ein multiprofessionelles Team
Präsenz vor Ort rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr, Ansprechbarkeit auch nachts
umfassende sozialpädagogische Diagnostik, um die Familien passgenau zu unterstützen
Wir begleiten mit besonderem Fokus auf:
Förderung einer sicheren Bindung
Stärkung der vorhandenen Ressourcen bei Eltern und Kindern
größtmögliche Erhaltung der Selbständigkeit
Föderung der individuellen Alltagsgestaltung und -bewältigung
Hilfestellung bei der Entwicklung zukünftiger Lebensperspektiven
Wir nutzen:
bedarfsorientierte, vielfältige Methoden, wie beispielsweise individualisierte Elterntrainings, Wochenpläne, Marte Meo, PEKiP, Babymassage, STEPPS-Training, Paarberatung ...
erlebnis- und freizeitpädagogische Angebote zur Förderung der Entwicklung
Unser Haus bietet:
den Bewohnern zur gemeinschaftlichen Nutzung einen Begegnungsraum mit Spielmöglichkeiten, eine Gemeinschaftsküche, einen großen Multi-Funktionsraum und einen Spielplatz auf dem Außengelände
eine barrierearme Erreichbarkeit aller Räume (Fahrstuhl) und des Außengeländes
Die Kostenübernahme erfolgt durch das jeweilige Jugendamt nach §§ 19 ff. SGB VIII.
Bei weitergehendem Interesse schicken wir Ihnen gern unser ausführliches Konzept zu.