für Menschen mit psychischen Erkrankungen und Behinderungen, für Menschen mit schweren, anhaltenden Abhängigkeitserkrankungen und für Menschen mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung.
Das Ambulant Betreute Wohnen unseres Dienstes wendet sich an hilfsbedürftige Menschen über 18 Jahre, die ihre eigenständige Wohnsituation erhalten, in einen unabhängigen Haushalt zurückkehren oder ihn erstmalig begründen möchten. Das betreute Wohnen ist ein intensives Einzelangebot im Rahmen der Eingliederungshilfe, der Behandlungs- und Grundpflege sowie ergänzender Hilfen im Haushalt.
Sie erhalten Unterstützung in Ihrer eigenen Wohnung oder in einer frei gewählten Wohngemeinschaft. Wenn Sie keine eigene Wohnung besitzen, können wir Sie bei der Suche unterstützen oder Ihnen über unseren Kooperationspartner, den Psychosozialen Trägerverein Dortmund e.V., geeigneten Wohnraum vermitteln. Mehr Informationen zu unseren Wohnangeboten finden Sie unter Wohnangebote.
Wir begleiten Sie durch Ihren Alltag – immer orientiert an Ihren Fähigkeiten und Bedürfnissen – um Ihre Selbständigkeit zu erhalten und Ihre persönliche Lebenssituation zu verbessern. Wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen einen individuellen Hilfeplan um eine optimale Förderung zu erreichen. Ihre feste Bezugsperson ist eine ausgebildete Fachkraft, die in unserem Netzwerk weitere Hilfen oder Freizeitangebote erschließen und organisieren kann.
Unsere Betreuung basiert auf Wertschätzung, Vertrauen und festen Vereinbarungen. Sie entscheiden selbst, welche Hilfsangebote in welchem Umfang Sie in Anspruch nehmen wollen. Ein Betreuungsvertrag regelt die Art der Unterstützung, den Hilfeumfang, sowie die wirtschaftlichen, rechtlichen und sozialen Beziehungen zwischen dem Leistungsanbieter PTV - Psychosozialer Trägerverbund Dortmund GmbH und Ihnen als Leistungsnehmerin bzw. -nehmer. Der Einleitung eines Aufnahmeverfahren (Hilfeplanverfahren) geht ein Erstgespräch voraus, in dem Ihr individueller Bedarf, Ihre Ressourcen und mögliche Hilfsangebote ermittelt, sowie gemeinsame Ziele festgelegt werden.
Detaillierte Informationen zu den Aufnahmekriterien, zum Hilfeplanverfahren, zu Betreuungsverträgen und Kostenträgern finden Sie unter Aufnahmekriterien.
Direkte Betreuungsleistungen sind Einzelfall bezogene Hilfeleistungen wie zum Beispiel:
- Erstellung bzw. Mitwirkung bei der Hilfe- und Betreuungsplanung
- Hausbesuche bei der betreuten Person
- Gespräche mit der betreuten Person und ihrem sozialen Umfeld
- Kontakte mit der betreuten Person in der Dienststelle
- Klinikbesuche bei stationären Krankenhausaufenthalten/stationären RehaMaßnahmen zu Lasten anderer Sozialleistungsträger
- Begleitung der betreuten Person außerhalb der eigenen Wohnung
- telefonische Kontakte bzw. andere Kommunikationswege (z. B. bei Menschen mit Sinnesbehinderungen) mit der betreuten Person
- Begleitung und Unterstützung beim Wechsel in die neue Wohn- und Lebensform (Unterstützung beim Umzug und Einzug, etc.)
- Durchführung von Gruppenangeboten
Als direkte Betreuungszeit wird die Zeit definiert, in der die betreute Person eine Betreuungsmitarbeiter:in „von Angesicht zu Angesicht“ sieht oder „von Ohr zu Ohr“ hört.